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1. Ausgrenzen 

„Aus" ist durch Zäune, Mauern, weiße Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet. Sind Linien und Pfähle vorhanden, gilt der Verlauf der Linie. Das Clubhaus (Gebäude, Zelte, Terrasse und Pflanzbeete), inklusive der Wege, befinden sich im Aus. Die Steinkante die das Clubhaus, die Terrasse, die Zelte und die Wege einfasst, kennzeichnet das Aus. 

Der Weg zwischen den Bahnen 9 und 10, 9 und 12, bzw. 10 und 9, 12 und 9 kennzeichnet eine interne Ausgrenze für die Bahnen 9, 10 und 12. Die Ausgrenze verläuft jeweils entlang der zur Bahn hin gelegenen Steinkante (gepflasterter Weg). 

2. Spielverbotszonen

Die durch rote Pfähle mit grünem Kopf gekennzeichneten seitlichen Penalty Areas an den Bahnen 1, 2, 3, 4, 7, 8, und 13 sind Spielverbotszonen und dürfen nicht betreten werden. Ist ein Ball in einer Spielverbotszone, gilt er als verloren und muss aufgegeben werden. Ist lediglich die Standposition oder der Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers durch die Spielverbotszone
betroffen, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.

 

Landet der Ball in der mit blauen Pfählen und grünem Kopf gekennzeichneten Zone, hinter dem Grün an Bahn 10, muss die Droppingzone rechts vom Grün straflos in Anspruch genommen
werden.

3. Penalty Area

Die Betonfassung der Penalty Area auf den Bahnen 11 und 18 stellt die Grenze des Hindernisses dar. Liegt der Ball direkt auf der Betonfassung, so muss er gespielt werden wie er liegt oder für unspielbar erklärt werden.

  

4. Hemmnisse 

4.1
Alle Wege und Pfade mit künstlich angelegter Oberfläche.
4.2.
Die künstlich angelegten Bunkerkanten der Bahnen 10, 12 und 17 gelten als unbewegliche Hemmnisse!
4.3.
Die Steinmauern auf Bahn 8 gelten nicht als unbewegliche Hemmnisse!

  

5. Junganpflanzung und Bäume

Die Blumenbeete auf Bahn 4 links vorm Grün gelten als Junganpflanzung. Das gleiche gilt für Bahn 5 hinter dem Grün (Rhododendron-Beet).

Liegt der Ball oder ist der Stand behindert durch einen Gießring von einem neu gepflanzten Baum, so ist Erleichterung in Anspruch zu nehmen.

   

6. Entfernungsmesser

Ein Spieler darf Entfernungsinformationen durch die Verwendung eines Entfernungsmessgeräts erlangen. 

Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Entfernungsmessgerät zum Abschätzen oder Messen anderer Umstände, die sein Spiel beeinflussen könnten 

(z. B. Höhenunterschiede, Windgeschwindigkeit, usw.), verstößt der Spieler gegen Regel 4.3a. 

  

7. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr 

Signale für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr:

Sofortiges Aussetzen des Spiels – ein langer Signalton Spielunterbrechung – wiederholt 3 kurze Signaltöne

Wiederaufnahme – wiederholt 2 kurze Signaltöne

 

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7).

 

 

STRAFE FÜR VERSTOß GEGEN DIE PLATZREGEL

Lochspiel – Lochverlust  

Zählspiel – zwei Schläge

Platzregeln
des Golf & Country Club Leipzig

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